RECHTSANWÄLTE
STEUERBERATER

Unsere Kanzlei

Die Qualifikation und Erfahrung unseres Teams machen es uns möglich, umfassend den Beratungs­bedarf unserer Mandanten zu erkennen und punktgenaue praxis­orientierte Lösungen zu liefern. Unsere Tätigkeits­schwerpunkte sind:

  • Arbeitsrecht
  • Compliance
  • Erbrecht/Vermögens­nachfolge
  • Gesellschafts­recht
  • Steuerrecht/Steuerstrafrecht
  • wirtschafts­rechtliches Vertrags­recht

Wir arbeiten vertieft im jeweiligen Rechtsbereich und im Team fachgebiets­übergreifend – mit geschultem Blick „über den juristischen Tellerrand“ hinaus. Die enge Zusammen­arbeit mit unserer Partnerkanzlei LM Audit & Tax rundet das Kompetenz- und Beratungs­portfolio unter einem Dach optimal ab.

Petra Kanz

Petra Kanz

Geschäftsführerin
Rechtsanwältin / Steuerberaterin / Fachanwältin für Steuerrecht / Fachberaterin internat. Steuerrecht

Nach Anfangsjahren als Inhouse-Juristin in der Finanz- und Versicherungswirtschaft ist sie seit 1999 als Rechtsanwältin tätig. 2003 folgten die Zusatzqualifikationen als Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht, 2011 als Fachberaterin für Internationales Steuerrecht. Frau Kanz verfügt über langjährige Berufserfahrung in interprofessionellen Münchner Wirtschaftskanzleien (Rechtsanwälte/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer). Stets an der Schnittstelle zum Steuerrecht hat sie ihre Beratungsschwerpunkte auf den Gebieten Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und Erbrecht/Vermögensnachfolge entwickelt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten berät sie auch zu Spezialthemen des internationalen Steuerrechts. Frau Kanz ist Mitgründerin der LM Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

 

Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsvertragsrecht
  • Gesellschaftsgründung (u.a. Rechtsformberatung, Satzungsgestaltung, mezzanine Beteiligungsformen)
  • Umwandlungen, Umstrukturierung, Kapitalmaßnahmen, Liquidation
  • Laufende Aufgaben einer „ausgelagerten Rechtsabteilung“
  • Unternehmenskauf/-verkauf (Due Diligence), Unternehmensnachfolge
  • Start-ups: Shareholder Agreement, Wandeldarlehen, Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligung
  • Unternehmensverträge, z.B. Ergebnisabführungsverträge
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen des unternehmerischen Tagesgeschäfts, z.B. Kauf-, Leasing-, Werk-, Dienstverträge, Darlehensverträge, gewerbliche Mietverträge. Prüfung oder Neuerstellung von AGB.
Erbrecht / Vermögensnachfolge und Erbschaftssteuerrecht

Im Bereich Erbrecht finden Mandanten Unterstützung, die sich dem Thema Generationswechsel stellen und ihre Nachfolge gezielt regeln möchten, sei es im Wege vorweggenommener Erbfolge oder durch vorausschauende Testamentsgestaltung. Ziel ist die klare und streitvermeidende Nachlassgestaltung. Die Beratung widmet sich ganzheitlich auch den steuerlichen Aspekten.

  • Testamente / Erbverträge: Gestaltungsberatung und Entwurf, bei Bedarf Notarkontakt
  • Lebzeitige Vermögensübertragungen: Vertragsprüfung, FA-Anzeigen gem. § 30 ErbStG
  • Besonderer Beratungsbedarf: z.B. Pflichtteilsrecht, Patchwork-Familien, Behindertentestament, nichteheliche Lebensgemeinschaften, ausländische Vermögensteile und/oder Beteiligte
  • Erwirkung von Erbscheinen oder EU-Nachlasszeugnissen
  • Beratung von Erbengemeinschaften, z.B. gemeinsame Nachlassverwaltung oder Auseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer: Bewertung, Deklaration.
Internationales Steuerrecht

Das Rechtsgebiet des Internationalen Steuerrechts gewinnt laufend an Komplexität hinzu.  Hintergrund sind widerstreitende Begehrlichkeiten der Nationalstaaten am weltweiten „Steuerkuchen“. Staatenübergreifend versuchen insbesondere OECD oder EU Maßnahmen für verteilungsgerechte Lösungen zu schaffen, die sich im nationalen Steuerrecht und bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen niederschlagen. Der nationale Gesetzgeber ist überdies laufend bestrebt, „Gestaltungslöcher“ zu schließen.

Sie erhalten spezialisierte Beratung zu Fragen grenzüberschreitender in- und outbound-Gestaltungen unter Beteiligung von Unternehmen oder natürlichen Personen, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen und der LM Audit & Tax.

  • Fragen der Doppelbesteuerung nach nationalem Recht und DBA
  • Beurteilung von Betriebsstätten und Abgrenzung zur Subsidiary
  • Quellensteuer-Freistellungsverfahren.
Arbeitsrechtliche Dauerberatung

Bei der Beratung von Unternehmen sehen wir uns nicht nur als Rechtsbeistand, sondern auch als „Sparringspartner“ unserer Ansprechpartner sowohl bei strategischen als auch tagtäglich aufkommenden Fragestellungen. 

Prozessführung

Wir entwickeln für jedes Verfahren die richtige Strategie und setzen die Interessen unserer Mandanten – sofern notwendig – auch gerichtlich durch.

Business Immigration

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gewinnung von Experten aus dem Ausland. Durch unsere ausgewiesene Expertise auf diesem Rechtsgebiet, aber auch durch die mehrjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit den Ausländerbehörden vor Ort als auch mit zahlreichen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) können wir eine schnellere und reibungsfreie Tätigkeitsaufnahme ermöglichen.

Vertragsgestaltung

Wir gestalten und überprüfen Arbeitsverträge, Vergütungssysteme sowie weitere arbeitsvertragliche Regelungen.

Fremdpersonaleinsatz

Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Arbeitnehmerüberlassung. Hierzu gehört neben der Gestaltung vertraglicher Regelungen auch die Vertretung der Interessen unserer Mandanten vor Behörden und Gerichten.

Igor Schmulenson

Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Er hat sich bereits während seines Studiums auf das Arbeitsrecht fokussiert und war noch vor seinem zweiten juristischen Examen in der Arbeitsrechtsabteilung eines DAX-Konzerns sowie einer namhaften Arbeitsrechtsboutique in München tätig. Anschließend arbeitete Igor Schmulenson für zwei überregional tätige – und ebenfalls ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte – Kanzleien, bis er sich im Jahr 2020 selbstständig machte. Im Januar 2024 schloss sich Herr Schmulenson als Partner und Geschäftsführer der Kanzlei LM LAW an und leitet dort den Bereich Arbeitsrecht.

Herr Schmulenson vertritt Unternehmen und Führungskräfte zu sämtlichen Fragen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts und berät in deutscher, englischer und russischer Sprache.

Miriam Rosenthal

Rechtsanwältin

Sie hat Rechtswissenschaften an der LMU München studiert und ist seit 2011 als Rechtsanwältin tätig. Während ihrer Tätigkeit bei EY Hamburg hat sie 2017 ihr Steuerberaterexamen absolviert. Seit Januar 2022 ist sie als Gesellschafterin und Geschäftsführer bei der LM Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Die Schnittstelle von Rechts- und Steuerberatung deckt sie gekonnt ab und bietet ihren Mandanten damit eine umfassende Beratung an. Ihre Spezialgebiete sind Compliance und Steuerrecht.

Geldwäscheprävention
  • Beratung, Erstellung und Überarbeitung von Risikoanalysen
  • Beratung und Übernahmen von internen Sicherungsmaßnahmen
  • Erstellung von Arbeitsanweisungen und Überprüfung von Prozessen
  • Beratung, Überprüfung und Übernahme KYC-Prozess
  • Schulungen von Mitarbeitern und Geldwäschebeauftragten sowie deren Stellvertretern
  • Prüfung von Verdachtsfällen
  • Ansprechpartner für Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden (insbesondere der BaFin und FIU)
  • Kooperation mit externen Geldwäschebeauftragten
  • Verpflichtete: neben Kapitalverwaltungsgesellschaften beraten wir auch alle anderen Verpflichteten wie Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte und Güterhändler
Interne Revision

Sowohl beratende Tätigkeit bei der Implementierung von Prozessen als auch Übernahme der internen Revision als Revisor.

Tax-CMS

Unterstützung bei der Etablierung eines wirksamen Tax Compliance Management Systems (Tax-CMS). So können Geschäftsprozesse effizient und transparent gestaltet, sowie die steuerlichen Risiken minimiert werden. Im Fokus ist stets die Enthaftung der Geschäftsführer und der Mitarbeiter. 

Steuerstrafrecht

Beratung bei strafbefreienden Selbstanzeigen und steuerlichen Berichtigungserklärungen und individuelle Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren von Privatpersonen und Unternehmen.

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Beratung im Vorfeld von Schenkungen um die Freibeträge optimal auszunutzen und die Steuerlast zu optimieren. Die Abwicklung von Erbschaften übernehmen wir mit dem nötigen Feingefühl und unterstützt die Erben bei der Anzeige von Erbschaften, der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und der Auseinandersetzung der Erben.

Arbeitsrechtliche Dauerberatung

Bei der Beratung von Unternehmen sehen wir uns nicht nur als Rechtsbeistand, sondern auch als „Sparringspartner“ unserer Ansprechpartner sowohl bei strategischen als auch tagtäglich aufkommenden Fragestellungen. 

Prozessführung

Wir entwickeln für jedes Verfahren die richtige Strategie und setzen die Interessen unserer Mandanten – sofern notwendig – auch gerichtlich durch.

Arbeitsrechtliche Compliance-Beratung

Wir beraten Unternehmen bei der Aufarbeitung von Compliance-Sachverhalten mit arbeitsrechtlichem Bezug. Bei Bedarf können wir in Abstimmung mit unseren Mandanten auf ein breites Netzwerk an hochspezialisierten Kanzleien in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zurückgreifen und diese einbinden.

Kollektives Arbeitsrecht

Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht stellen besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit dar.

Konrad Klier

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Klier arbeitete im Arbeitsrecht zunächst für überregional tätige Kanzleien, bis er im August 2021 als Syndikusrechtsanwalt in die Labor Relations Abteilung eines DAX Konzerns wechselte. Im Januar 2024 schloss sich Herr Klier zudem als angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei LM LAW an.

Herr Klier vertritt Unternehmen und Führungskräfte zu sämtlichen Fragen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts und berät in deutscher und englischer Sprache.