Unsere Kanzlei
Die Qualifikation und Erfahrung unseres Teams machen es uns möglich, umfassend den Beratungsbedarf unserer Mandanten zu erkennen und punktgenaue praxisorientierte Lösungen zu liefern. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Arbeitsrecht
- Compliance
- Erbrecht/Vermögensnachfolge
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht/Steuerstrafrecht
- wirtschaftsrechtliches Vertragsrecht
Wir arbeiten vertieft im jeweiligen Rechtsbereich und im Team fachgebietsübergreifend – mit geschultem Blick „über den juristischen Tellerrand“ hinaus. Die enge Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei LM Audit & Tax rundet das Kompetenz- und Beratungsportfolio unter einem Dach optimal ab.
Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsvertragsrecht
- Gesellschaftsgründung (u.a. Rechtsformberatung, Satzungsgestaltung, mezzanine Beteiligungsformen)
- Umwandlungen, Umstrukturierung, Kapitalmaßnahmen, Liquidation
- Laufende Aufgaben einer „ausgelagerten Rechtsabteilung“
- Unternehmenskauf/-verkauf (Due Diligence), Unternehmensnachfolge
- Start-ups: Shareholder Agreement, Wandeldarlehen, Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligung
- Unternehmensverträge, z.B. Ergebnisabführungsverträge
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen des unternehmerischen Tagesgeschäfts, z.B. Kauf-, Leasing-, Werk-, Dienstverträge, Darlehensverträge, gewerbliche Mietverträge. Prüfung oder Neuerstellung von AGB.
Erbrecht / Vermögensnachfolge und Erbschaftssteuerrecht
Im Bereich Erbrecht finden Mandanten Unterstützung, die sich dem Thema Generationswechsel stellen und ihre Nachfolge gezielt regeln möchten, sei es im Wege vorweggenommener Erbfolge oder durch vorausschauende Testamentsgestaltung. Ziel ist die klare und streitvermeidende Nachlassgestaltung. Die Beratung widmet sich ganzheitlich auch den steuerlichen Aspekten.
- Testamente / Erbverträge: Gestaltungsberatung und Entwurf, bei Bedarf Notarkontakt
- Lebzeitige Vermögensübertragungen: Vertragsprüfung, FA-Anzeigen gem. § 30 ErbStG
- Besonderer Beratungsbedarf: z.B. Pflichtteilsrecht, Patchwork-Familien, Behindertentestament, nichteheliche Lebensgemeinschaften, ausländische Vermögensteile und/oder Beteiligte
- Erwirkung von Erbscheinen oder EU-Nachlasszeugnissen
- Beratung von Erbengemeinschaften, z.B. gemeinsame Nachlassverwaltung oder Auseinandersetzung
- Erbschaftssteuer: Bewertung, Deklaration.
Internationales Steuerrecht
Das Rechtsgebiet des Internationalen Steuerrechts gewinnt laufend an Komplexität hinzu. Hintergrund sind widerstreitende Begehrlichkeiten der Nationalstaaten am weltweiten „Steuerkuchen“. Staatenübergreifend versuchen insbesondere OECD oder EU Maßnahmen für verteilungsgerechte Lösungen zu schaffen, die sich im nationalen Steuerrecht und bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen niederschlagen. Der nationale Gesetzgeber ist überdies laufend bestrebt, „Gestaltungslöcher“ zu schließen.
Sie erhalten spezialisierte Beratung zu Fragen grenzüberschreitender in- und outbound-Gestaltungen unter Beteiligung von Unternehmen oder natürlichen Personen, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen und der LM Audit & Tax.
- Fragen der Doppelbesteuerung nach nationalem Recht und DBA
- Beurteilung von Betriebsstätten und Abgrenzung zur Subsidiary
- Quellensteuer-Freistellungsverfahren.
Arbeitsrechtliche Dauerberatung
Bei der Beratung von Unternehmen sehen wir uns nicht nur als Rechtsbeistand, sondern auch als „Sparringspartner“ unserer Ansprechpartner sowohl bei strategischen als auch tagtäglich aufkommenden Fragestellungen.
Prozessführung
Wir entwickeln für jedes Verfahren die richtige Strategie und setzen die Interessen unserer Mandanten – sofern notwendig – auch gerichtlich durch.
Business Immigration
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gewinnung von Experten aus dem Ausland. Durch unsere ausgewiesene Expertise auf diesem Rechtsgebiet, aber auch durch die mehrjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit den Ausländerbehörden vor Ort als auch mit zahlreichen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) können wir eine schnellere und reibungsfreie Tätigkeitsaufnahme ermöglichen.
Vertragsgestaltung
Wir gestalten und überprüfen Arbeitsverträge, Vergütungssysteme sowie weitere arbeitsvertragliche Regelungen.
Fremdpersonaleinsatz
Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Arbeitnehmerüberlassung. Hierzu gehört neben der Gestaltung vertraglicher Regelungen auch die Vertretung der Interessen unserer Mandanten vor Behörden und Gerichten.
Geldwäscheprävention
- Beratung, Erstellung und Überarbeitung von Risikoanalysen
- Beratung und Übernahmen von internen Sicherungsmaßnahmen
- Erstellung von Arbeitsanweisungen und Überprüfung von Prozessen
- Beratung, Überprüfung und Übernahme KYC-Prozess
- Schulungen von Mitarbeitern und Geldwäschebeauftragten sowie deren Stellvertretern
- Prüfung von Verdachtsfällen
- Ansprechpartner für Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden (insbesondere der BaFin und FIU)
- Kooperation mit externen Geldwäschebeauftragten
- Verpflichtete: neben Kapitalverwaltungsgesellschaften beraten wir auch alle anderen Verpflichteten wie Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte und Güterhändler
Interne Revision
Sowohl beratende Tätigkeit bei der Implementierung von Prozessen als auch Übernahme der internen Revision als Revisor.
Tax-CMS
Unterstützung bei der Etablierung eines wirksamen Tax Compliance Management Systems (Tax-CMS). So können Geschäftsprozesse effizient und transparent gestaltet, sowie die steuerlichen Risiken minimiert werden. Im Fokus ist stets die Enthaftung der Geschäftsführer und der Mitarbeiter.
Steuerstrafrecht
Beratung bei strafbefreienden Selbstanzeigen und steuerlichen Berichtigungserklärungen und individuelle Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren von Privatpersonen und Unternehmen.
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Beratung im Vorfeld von Schenkungen um die Freibeträge optimal auszunutzen und die Steuerlast zu optimieren. Die Abwicklung von Erbschaften übernehmen wir mit dem nötigen Feingefühl und unterstützt die Erben bei der Anzeige von Erbschaften, der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und der Auseinandersetzung der Erben.
Arbeitsrechtliche Dauerberatung
Bei der Beratung von Unternehmen sehen wir uns nicht nur als Rechtsbeistand, sondern auch als „Sparringspartner“ unserer Ansprechpartner sowohl bei strategischen als auch tagtäglich aufkommenden Fragestellungen.
Prozessführung
Wir entwickeln für jedes Verfahren die richtige Strategie und setzen die Interessen unserer Mandanten – sofern notwendig – auch gerichtlich durch.
Arbeitsrechtliche Compliance-Beratung
Wir beraten Unternehmen bei der Aufarbeitung von Compliance-Sachverhalten mit arbeitsrechtlichem Bezug. Bei Bedarf können wir in Abstimmung mit unseren Mandanten auf ein breites Netzwerk an hochspezialisierten Kanzleien in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zurückgreifen und diese einbinden.
Kollektives Arbeitsrecht
Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht stellen besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit dar.